Allgemeine Geschäftsbedingungen

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von
Heina
Einzelunternehmerin Nathalie Heilmann
Lohkoppel 3, 23867 Sülfeld

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für die Leistungen von Nathalie Heilmann, Einzelunternehmerin (auch als „wir" bezeichnet), die an Kunden (nachfolgend auch „Kunde") bereitgestellt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen der Geltung ausdrücklich zu. Mit unseren Leistungen und unseren AGB richten wir uns ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, mithin gewerblich, freiberuflich oder selbstständig handelnde Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder auch öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht jedoch an Verbraucher (§ 13 BGB).

Präambel

Sofern der Kunde einen SaaS-Vertrag mit uns über die Erbringung von Leistungen abgeschlossen hat, der durch seine Registrierung für unsere Leistungen über unseren Registrierungsprozess samt anschließender Registrierungsbestätigung zustande kommt (insgesamt nachfolgend auch „SaaS-Vertrag" genannt), erwirbt der Kunde vorbehaltlich besonderer übereinstimmender Vereinbarungen im SaaS-Vertrag bzw. in seiner Registrierung oder seiner Bestellung folgende Leistungen & Rechte.

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Wir bieten mit „Heina" eine All-in-one Handwerkersoftware für Betriebe zur Digitalisierung des Büroalltags an.
  2. Die Leistungen, die wir dem Kunden gegenüber erbringen, können die im SaaS-Vertrag, im Registrierungs- oder Bestellprozess bzw. die in diesen AGB oder den hierin referenzierten Dokumenten wie AVV, Leistungsbeschreibung und Preismodell genannten Bestandteile enthalten.
  3. Sollte der Kunde den SaaS-Vertrag für ein Unternehmen oder eine sonstige Organisation, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person abschließen, garantiert er, dass er berechtigt ist, diese rechtlich zu vertreten und zu verpflichten.
  4. Eine Übersicht über unsere Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die in ihrer jeweiligen Fassung auf unserer Website abrufbar oder aus dem SaaS-Vertrag ersichtlich ist.
  5. Da wir im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden personenbezogene Daten für den Kunden im Auftrag verarbeiten, erfolgt diese Verarbeitung auf Basis des Auftragsverarbeitungsvertrages gem. Art. 28 DSGVO („AVV"), der unmittelbar mit Wirksamwerden des SaaS-Vertrages Geltung erlangt. Der jeweils geltende AVV ist auf unserer Website unter /avv hinterlegt oder liegt dem SaaS-Vertrag als Anlage bei.

§ 2 Software-Leistungen

  1. Bei Heina und den hierin erfolgenden Prozessen handelt es sich um eine „Software-as-a-Service" („SaaS") Lösung (nachfolgend auch „Software" oder „Software Leistungen"), die direkt über einen Webbrowser oder über eine Mobile-/Tablet-App zugänglich ist.
  2. Zu den Hauptfunktionen unserer Software gehören u. a. aber nicht abschließend:
    1. Kunden- und Unternehmensverwaltung (CRM),
    2. Angebots- und Rechnungserstellung (inkl. ZUGFeRD/XRechnung),
    3. Buchhaltung & Finanzübersicht (Eingangsrechnungen, Kassenbuch, Mahnwesen).
  3. Hierbei stellen wir dem Kunden mit unserer Software Funktionen bereit, die es ihm ermöglichen, DSGVO-konform zu arbeiten, GoBD-Erfordernisse einzuhalten, steuerrechtlichen Compliance-Anforderungen zu genügen und Branchenstandards zu erfüllen.
  4. Wir entwickeln die Software stetig weiter, verbessern sie und fügen ihr Funktionen hinzu. Eine Übersicht über unser jeweils aktuelles Leistungsportfolio ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
  5. Unsere Software Leistungen stellen wir dem Kunden im Rahmen eines „Abonnementmodells" (engl. „Subscription-model"), juristisch gesehen also als Mietsache für die Dauer unserer Vertragsbeziehung zur Verfügung. Durch die flexiblen Funktionalitäten und dem flexiblen Lizenzmodell kann die Konfiguration der Funktionen individuell an die Bedürfnisse jedes Kunden angepasst werden.
  6. Wir weisen den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der aktuellen Version unserer Software um Software in einem frühen Entwicklungsstadium handelt. Diese frühe Version kann Fehler und Mängel aufweisen, die eine inkorrekte Datenverarbeitung zur Folge haben kann.

§ 3 Keine Rechts- und Steuerberatung

  1. Unsere Software Leistungen, insbesondere solche, die mit Unterstützung von Integrierten Diensten arbeiten (siehe insoweit § 5a dieser AGB), basieren auf einem mehrstufigen, regelbasierten Ansatz. Es erfolgen standardisierte Musterabgleiche des Inputs des Kunden gegen die durch unsere Software bereitgestellte Datenstruktur im Rahmen einer deterministischen Überprüfung sowie im Rahmen von fachlich validierten Analysemustern. Es wird keine eigenständige, individuelle Analyse oder Subsumtion der Eingaben des Kunden unter gesetzliche Regelungen oder die Rechtsprechung, verbunden mit der Bereitstellung eines Ergebnisses im Rahmen einer Einzelfallbewertung als Ergebnis oder Antwort, vorgenommen.
  2. Unsere Software Leistungen sowie unsere Leistungen insgesamt stellen damit keine Rechtsberatung und auch keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Gleichzeitig stellt unsere Software und die damit verbundenen Leistungen keine Steuerberatung nach dem Steuerberatungsgesetz dar.

§ 3a Web- & Serverhosting

  1. Wir erbringen in Bezug auf unsere Software Leistungen zudem Web- & Server-Hosting Leistungen. Unsere Web- & Server-Hosting Leistungen umfassen insbesondere die Zurverfügungstellung einer IT-Umgebung für unsere Software. Die IT-Umgebung wird innerhalb von einem oder mehreren Servern angelegt. Diese Server können insbesondere aus Virtuellen Privaten Servern bestehen oder werden bei professionellen Hosting Providern angemietet.
  2. Im Rahmen unserer Web- & Server-Hosting Leistungen überlassen wir dem Kunden einen Speicherplatz in der von dem Kunden gebuchten bzw. in der von uns im Rahmen des von dem Kunden gebuchten Modells bereitgestellten Größe zur Speicherung seiner Daten.
  3. Wir tragen dafür Sorge, dass seine mit unseren Software Leistungen verarbeiteten Daten über das Internet abrufbar und durch den Kunden in einem gängigen, umfassenden, strukturierten und maschinenlesbaren Format exportierbar sind. Der Kunde kann, vorbehaltlich abweichender Vorschriften betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten, jederzeit die Herausgabe oder die Übermittlung seiner Daten an sich selbst bzw. an einen von dem Kunden benannten Dritten in einem umfassenden, strukturierten und maschinenlesbaren Format verlangen. Wir werden dem Kunden hierfür keine bzw. nur angemessene Kosten für einen hierbei auf unserer Seite anfallenden Aufwand berechnen.
  4. Die Parteien sind sich einig, dass es sich bei unseren Leistungen nicht um einen Datenverarbeitungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) handelt.
  5. Der Kunde ist nicht berechtigt, seinen Speicherplatz einem Dritten zur Nutzung zu überlassen.

§ 4 Vergütung für unsere Leistungen

  1. Unsere Leistungen erwirbt der Kunde grds. zu den Konditionen des gewählten Preis- bzw. Abonnementmodells.
  2. Ein Upgrade des gewählten Preis- bzw. Abonnementmodells bzw. eine Erweiterung der gebuchten Leistungen ist jederzeit mit sofortiger Wirkung möglich. Die Reduzierung der Nutzerzahl oder das Herunterstufen („Downgrading") eines Preismodells sind jederzeit mit Wirkung zum nächsten Abrechnungszeitraum möglich.
  3. Jede Vergütung versteht sich zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt und am Ort der Erbringung der Leistung.
  4. Die Vergütung für die von uns zu erbringenden Leistungen ist von dem Kunden grds. jeweils im Voraus für den entsprechenden Abrechnungszeitraum zu zahlen. Wir sind zudem berechtigt, dem Kunden die jeweilige Vergütung für bis zu 12 Monate im Voraus in Rechnung zu stellen.
  5. Sollten wir unsere Leistungen kontingentbasiert, bspw. über ein sogenanntes „Token-System" abrechnen, so hat der Kunde im jeweiligen Abrechnungszeitraum nur Anspruch auf die im jeweiligen Preismodell enthaltenen Tokens. Einzelne darüber hinausgehende Tokens kann der Kunde entsprechend der Konditionen des Preismodells erwerben. Nicht genutzte, im jeweiligen Preismodell enthaltene Tokens verfallen zum Ende des jeweiligen Wirksamkeitszeitraum (in der Regel pro Monat), sofern sie nicht genutzt wurden.
  6. Wir sind berechtigt, sämtliche Vergütungen über Zahlungsdienstleister einzuziehen. Sollten wir dies tun, so hat der Kunde bei der Nutzung dieser Zahlungsdienstleister ebenfalls deren Geschäftsbedingungen zu beachten. Dem Kunden stehen die über die Abwicklung durch den Zahlungsdienstleister bereitgestellten Zahlungsmittel, wie insbesondere Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder auch weitere Zahlungsmittel, zur Verfügung. Für keinen der Zahlungsdienstleister erheben wir von dem Kunden eine gesonderte Gebühr.
  7. Wir haben neben vertraglich vereinbarten Preisveränderungen das Recht, maximal einmal jährlich unsere Preise der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die „Preisbildung" maßgeblich sind. Für eine Preisanpassung gilt Folgendes:
    1. Preisbildung: Für die Preisbildung maßgeblich sind insbesondere die Kosten für Technik (z. B. Betrieb von Rechenzentren, Hardware, technischer Service) und Kosten für Betrieb der Leistungen (Lizenzen, insbesondere Softwarelizenzen, Kosten der Domainregistrierung- und -verwaltung, Kosten unserer Lieferanten), Kosten für die Kundenbetreuung, Personal- und Dienstleistungskosten, Energie, Gemeinkosten sowie hoheitlich auferlegte Gebühren, Steuern, Abgaben und Beiträge.
    2. Die Preisentwicklung dieser Kostenfaktoren kann sowohl zur Steigerung als auch zur Senkung der von dem Kunden zu zahlenden Preise führen.
    3. Eine Preisanpassung ist auf den Umfang der Änderungen der Kostenfaktoren begrenzt, maximal auf 15 % der jeweils aktuellen Preise.
    4. Sowohl bei der Preissteigerung als auch bei der Preissenkung werden wir berücksichtigen, ob die Preisänderung durch gesunkene/gestiegene Kosten in einem anderen Bereich ausgeglichen werden kann.
    5. Wir werden dem Kunden die Änderung spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde das Recht, den SaaS-Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Sollte der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist nicht kündigen, aber zum Ausdruck bringen, dass er nicht mit der Preiserhöhung einverstanden ist („Widerspruch"), haben wir das Recht, innerhalb von 4 Wochen seit seinem Widerspruch, den SaaS-Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 4a Support-Leistungen

  1. Weiterhin bieten wir in Bezug auf unsere Software Leistungen ergänzende Support-Leistungen an. Diese Support-Leistungen bestehen insbesondere aus dem Einspielen von Sicherheits-Updates und der regelmäßigen Weiterentwicklung unserer Software Leistungen.
  2. Sollten wir darüber hinaus Support-Leistungen anbieten, so stellen wir dies entsprechend unserer Leistungsbeschreibung dar.

§ 5 Laufzeit des SaaS-Vertrages

  1. Der SaaS-Vertrag über die Software wird für die in der Registrierung bzw. im Bestellprozess gewählte Dauer, im Übrigen und mangels konkreter Angaben auf die Standardlaufzeit von einem Monat ab Vertragsschluss geschlossen („Grundlaufzeit").
  2. Die Regelungen zur Kündigung ergeben sich aus der Registrierung, dem SaaS-Vertrag bzw. dem Bestellprozess. Im Übrigen gilt: Die Kündigung kann jederzeit zum jeweiligen Ablauf einer Abrechnungsperiode (in der Regel zum Ende der Grundlaufzeit) erklärt werden.
  3. Die Kündigung kann in Textform (mindestens per E-Mail) erfolgen oder durch entsprechende Beendigung der Inanspruchnahme unserer Leistungen im Admin-Bereich. Bei ausbleibender Kündigung verlängert sich der SaaS-Vertrag jeweils um die Dauer der Grundlaufzeit.
  4. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang zu unseren Leistungen für den Kunden und seine Nutzer gesperrt. Nach der Kündigung bleibt trotzdem „Nur-Lese-Zugriff" auf die vorhandenen Daten bestehen (Export jederzeit möglich, § 147 AO Aufbewahrungspflicht).
  5. Wir behalten uns das Recht vor, das Angebot, den Support und die Weiterentwicklung unserer Leistungen jederzeit einzustellen und den SaaS-Vertrag daraufhin zu kündigen. Die Einstellung des gesamten Betriebs und damit auch die Kündigung des SaaS-Vertrages geschieht nur aus wichtigem Grund oder unter Einräumung angemessener Kündigungs- und Übergangsfristen.
  6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses SaaS-Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:
    • Der Kunde mit Zahlungen länger als 30 Tage in Verzug kommt und auf eine Mahnung hin Rückstände nicht innerhalb einer Woche seit dem Datum des Zugangs der Mahnung begleicht;
    • Der Kunde vertragliche Verpflichtungen wie insbesondere solche aus § 7 dieser AGB trotz einer Abmahnung von unserer Seite verletzt, insbesondere einen vertragswidrigen Gebrauch der Software fortsetzt oder duldet.

§ 5a Integrierte Dienste (Künstliche Intelligenz)

  1. Für die Zurverfügungstellung unserer Leistungen greifen wir auf die Dienste Künstlicher Intelligenz zurück (nachfolgend auch „Integrierte Dienste"). Integrierte Dienste nutzen wir unter anderem für die automatisierte Extraktion oder Generierung und Erstellung von Texten und Inhalten, zur Optimierung von Prozessen oder die Verbesserung von Angeboten. Dies gilt insbesondere für die Analyse von Dokumenten, die Generierung von Textvorschlägen, die Erstellung von Zusammenfassungen, die strukturierte Auswertung von Daten sowie für weitere Assistenzfunktionen im System.
  2. Im Rahmen der Nutzung von Leistungen, die auf Integrierte Dienste zurückgreifen, gilt das Folgende:
    1. Die Antworten und Ergebnisse der durch die Integrierten Dienste ausgegebenen Antworten und Ergebnisse stellen keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung dar. Der Kunde hat die Pflicht, Antworten und Ergebnisse, die er auf Basis der Nutzung unserer Software Leistungen erhält, die wiederum auf Integrierte Dienste zurückgreifen, eigenständig zu prüfen und ggf. juristisch bewerten zu lassen.
    2. Wir geben weder eine Garantie noch eine Gewähr für die Richtigkeit und Nutzbarkeit der durch die Integrierten Dienste ausgegebenen Antworten und Ergebnisse. Diese können also durchaus falsch sein. Daraus abgeleitete Handlungen sollten also nicht ungeprüft auf deren Inhalte gestützt werden.
    3. Wir geben weder eine Garantie noch eine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit der Integrierten Dienste. Da diese von anderen Organisationen bereitgestellt werden, haben wir keinen Einfluss auf die technischen Verfügbarkeiten.
    4. Wir geben weder eine Garantie noch eine Gewähr dafür, dass die Antworten und Ergebnisse frei von dem Kunden nutzbar sind. Wir weisen deutlich darauf hin, dass sämtliche Antworten und Ergebnisse (urheber-)rechtlich geschützt sein könnten. Ein solcher Schutz verbietet in der Regel insbesondere eine Weiterverbreitung der Antworten und Ergebnisse durch den Kunden.
    5. Der Kunde entscheidet selbst und ist damit selbst dafür verantwortlich, welche Informationen und Daten er mit unseren Leistungen teilt, die auf Integrierte Dienste zurückgreifen. Wir prüfen die Integrierten Dienste zwar darauf, ob sie die geltenden Gesetze und unsere Richtlinien einhalten. Dennoch sollte der Kunde keine Informationen und Daten teilen, die dem Datenschutz oder einem Geheimnisschutz unterfallen bzw. besonders sensible Informationen über sich selbst, seine Mitarbeitenden, Kunden, Dritte etc. darstellen.
  3. Wir übernehmen, sofern nicht ausdrücklich zugesichert oder gesetzlich vorgeschrieben, keine Verantwortung für aus der Nutzung unserer Software Leistungen, die auf Integrierte Dienste zurückgreifen, resultierende Antworten und Ergebnisse bzw. Handlungen oder Unterlassungen seitens des Kunden. Im Übrigen haften wir gem. den in diesen AGB kommunizierten Haftungsregelungen.
  4. Die von uns Integrierten Dienste verarbeiten möglicherweise urheberrechtlich geschützte Positionen bzw. an den Antworten und Ergebnissen können urheberrechtlich geschützte Positionen bestehen. Der Kunde räumt uns das frei von Rechten Dritter bestehende Recht ein, sämtliche urheberrechtlich geschützten Positionen, die er mit unseren Leistungen und damit mit den von uns Integrierten Diensten verarbeitet, an die Integrierten Dienste weiterzugeben. An den von den Integrierten Diensten generierten urheberrechtlich geschützten Werken räumen wir dem Kunden wiederum das einfache Recht ein, diese gem. den Regelungen dieser AGB im Rahmen der Nutzung unserer Leistungen zu nutzen. Diesbezüglich gilt insbesondere die Regelung zur Einräumung von Nutzungsrechten gem. § 10 dieser AGB.

§ 6 Online-Registrierung

  1. Um unsere Software in Übereinstimmung mit unseren AGB nutzen zu können, muss der Kunde ein Benutzerkonto anlegen. Dazu ist eine Online-Registrierung erforderlich. Durch die erfolgreiche Registrierung kommt ein kostenloser SaaS-Vertrag über die Inanspruchnahme unserer Software Leistungen zustande. Nach erfolgreicher Registrierung steht dem Kunden die Testversion unserer Software unmittelbar zur Verfügung.
  2. Mit erfolgreicher Bestellung eines kostenpflichtigen Tarifs unserer Software Leistungen kommt ein kostenpflichtiger SaaS-Vertrag zustande:
    1. In unserer Software bzw. auf unserer Website sind Informationen über Inhalt und Kosten der von uns angebotenen kostenpflichtigen Software Leistungen zu finden. Diese Informationen stellen noch kein Angebot auf Abschluss eines SaaS-Vertrages dar.
    2. Erst durch Absenden des entsprechenden Bestellformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines kostenpflichtigen SaaS-Vertrages ab.
    3. Wir weisen vor Absenden des Bestellformulars auf die Kostenpflichtigkeit der Bestellung hin und geben dem Kunden die Möglichkeit, von diesen AGB sowie sonstigen vertraglichen Bedingungen Kenntnis zu nehmen.
    4. Weiterhin geben wir dem Kunden vor dem Absenden des Bestellformulars die Möglichkeit, seine Eingaben zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.
    5. Nach Absenden des Bestellformulars erhält er von uns eine Eingangsbestätigung seiner Bestellung. Diese Eingangsbestätigung stellt grds. auch die Annahme seines Angebots dar.
    6. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail wird dem Kunden der Vertragstext (bestehend bspw. aus Bestellinhalte, AGB, AVV, Auftragsbestätigung und Rechnung) zugesandt bzw. zur Verfügung gestellt (Vertragsbestätigung).
  3. Mit der vollständigen Zahlung der erworbenen Software Leistungen erhält der Kunde unmittelbaren Zugriff auf die kostenpflichtigen Software Leistungen, soweit nicht anders vereinbart.
  4. Wir speichern den Vertragstext nicht dauerhaft; daher hat der Kunde die Unterlagen in eigener Verantwortung zu sichern.

§ 7 Grundsätze zur Erbringung unserer Leistungen

  1. Unsere Software ist online-basiert. Für die Nutzung unserer Software ist eine funktionierende Internetverbindung erforderlich.
  2. In unserer Software hat der Kunde die Möglichkeit, weitere Nutzer, wie bspw. Mitarbeitende seines Unternehmens oder auch Steuerberaterbüros, anzulegen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für diesen Vorgang richtigen Informationen über jeden von dem Kunden angelegten Nutzer anzugeben und diese Informationen stets aktuell zu halten. Der Kunde hat jeden angelegten Nutzer zur Einhaltung dieser AGB, des SaaS-Vertrages sowie aller hierin in Bezug genommenen Regelungen zu verpflichten.
  3. Wir stellen dem Kunden mit unserer Software und ihren Funktionen lediglich eine technische Grundlage für die hiermit durch den Kunden in den Grenzen der erworbenen Leistungen abzubildenden Zwecke zur Verfügung. Wir übernehmen, vorbehaltlich der Geltung gesetzlicher Rechtspflichten sowie vorbehaltlich der Regelungen in diesen AGB, keine Verantwortung für die mit unserer Software ausgeführten Handlungen bzw. für die mit unserer Software verarbeiteten oder erstellten Inhalte.
  4. Sollten wir dies nicht ausdrücklich vereinbart haben, sind wir durch die Bereitstellung unserer Leistungen nicht verpflichtet, einen wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolg auf Seiten des Kunden herbeizuführen.
  5. Bei der Nutzung unserer Software ist es dem Kunden insbesondere untersagt, Inhalte zu verarbeiten, Dritten zur Verfügung zu stellen oder sonstwie mit unserer Software in Verbindung zu bringen, die:
    • pornographisches oder obszönes Material beinhalten,
    • Krieg, Terror und andere Gewalttaten verherrlichen,
    • geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden,
    • Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen,
    • den Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln,
    • grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung ausdrücken,
    • geeignet sind, andere zu verleugnen, zu beleidigen, zu bedrohen oder jemandem übel nachzureden.
  6. Für die Inanspruchnahme unserer Software gelten, da es sich hierbei um eine „SaaS-Software" handelt, die mietrechtlichen Vorschriften. Instandhaltungsmaßnahmen wie Updates, Patches, Hotfixes sind Bestandteil unserer Leistung.
  7. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Software sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
  8. Der Kunde darf unsere Leistungen nicht an Dritte zur gewerblichen Nutzung überlassen.
  9. Wir sind berechtigt, unsere Leistungen durch Dritte und Subunternehmen erbringen zu lassen.
  10. Sollten wir dem Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung unserer Leistungen die Möglichkeit geben, Kunden-eigene oder von ihm lizenzierte Dienste zu verbinden, wie bspw. seine E-Mail Provider, Buchhaltungs- bzw. Steuersoftware wie DATEV oder sonstige durch ihn selbst lizenzierte Dienste, bleibt der Kunde eigenständig dafür verantwortlich, dass er diesbezüglich die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zur Nutzung dieser Dienste einhält.
  11. Sollten wir dem Kunden über entsprechende Schnittstellen in unserer Software die Möglichkeit geben, Daten aus Drittdiensten zu importieren oder zu exportieren, bspw. die Möglichkeit, Daten über entsprechende Fin-APIs aus seinen Bankkonten in unsere Software zu übertragen, bleibt der Kunde eigenständig verantwortlich dafür, dass er diesbezüglich die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen einhält.
  12. Wir haben das Recht, in unserer Software während der Laufzeit des SaaS-Vertrages nach eigenem Ermessen Updates, Upgrades, Erweiterungen und andere wesentliche Verbesserungen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde erkennt an, dass solche Maßnahmen zu Änderungen des Erscheinungsbildes und/oder der Funktionalität der Software führen können.
  13. Bei höherer Gewalt sind wir für die entsprechende Dauer berechtigt, unsere Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, sofern uns die Leistungserbringung tatsächlich nicht möglich ist. Als höhere Gewalt gelten von uns nicht zu vertretene und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse wie Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Pandemien und Epidemien, behördliche Anordnungen und ähnliche Umstände.
  14. Für das Handeln seiner Nutzer ist der Kunde verantwortlich und steht hierfür wie für sein eigenes Handeln ein.
  15. Über Links oder Funktionalitäten in unserer Software kann der Kunde zu fremden Websites und Software gelangen, die nicht von uns betrieben werden und für die wir nicht verantwortlich sind.
  16. Bei der Nutzung unserer Software ist es dem Kunden untersagt:
    • Schutzrechte Dritter wie Marken, Urheber- und Namensrechte zu verletzen,
    • Maßnahmen, Mechanismen oder Software in Verbindung mit unserer Software zu verwenden, die die Funktion und den Betrieb der Software stören können,
    • Maßnahmen zu ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der technischen Kapazitäten der Software zur Folge haben können,
    • Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren,
    • Reverse Engineering im Hinblick auf unsere Leistungen zu betreiben,
    • der Software Elemente hinzuzufügen oder Elemente der Software zu ändern, zu löschen oder in einer anderen Form zu modifizieren,
    • grafische Elemente zu kopieren, zu entnehmen oder anderweitig zu verwenden oder zu versuchen, den Quellcode der Software zu dekompilieren (vorbehaltlich § 69e UrhG),
    • Hilfsmittel anzuwenden, die in den Betrieb der Software eingreifen (insbesondere sog. „Bots", „Hacks" etc.),
    • sich Premium-Funktionen oder sonstige Vorteile durch die Verwendung von Software Dritter oder sonstigen Anwendungen zu verschaffen oder Programmfehler zum eigenen Vorteil auszunutzen („Exploits"),
    • kommerzielle Werbung für Produkte bzw. Programme Dritter in Zusammenhang mit unseren Leistungen zu verbreiten,
    • schadcodehafte oder virenbehaftete Dokumente, Dateien und Daten im Zusammenhang mit unseren Leistungen zu verwenden,
    • über bereitgestellte Funktionalitäten und Schnittstellen hinausgehende Mechanismen, Software und Skripte einzusetzen,
    • unsere Software durch Datenveränderung (§ 303a StGB), Computersabotage (§ 303b StGB), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269, 270 StGB), Unterdrückung beweiserheblicher Daten (§ 274 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Abfangen von Daten (§ 202b StGB) oder andere Straftaten zu beeinträchtigen.
  17. Wir sind berechtigt, nach Angabe von legitimen Gründen den Zugang zu unserer Software abzulehnen und den Kunden bzw. seine Nutzer zu sperren oder auszuschließen bzw. den SaaS-Vertrag außerordentlich zu kündigen, sollten die Vorgaben aus dem SaaS-Vertrag und diesen AGB wiederholt missachtet werden. Vor einer vollständigen Sperrung oder einem vollständigen Ausschluss werden wir den Kunden angemessene Zeit vorab hierüber unter Angabe entsprechender Gründe informieren.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Folgende Beistellungen und Mitwirkungen sind insbesondere von dem Kunden als Nebenleistungspflichten kostenfrei uns gegenüber zu erbringen:
    • Sicherstellung, dass der Kunde über alle notwendigen datenschutzrechtlichen Einwilligungen und Berechtigungen seiner Endkunden und Nutzer verfügt, sodass die Bereitstellung und Nutzung unserer Leistungen gegenüber diesen Endkunden und Nutzern rechtskonform erfolgen kann. Dies gilt insbesondere für eine vom Kunden beabsichtigte Verarbeitung von personenbezogenen Daten besonderer Kategorien.
    • Sicherstellung, dass der Kunde alle für ihn geltenden Gesetze einhält, wie insbesondere die Vorgaben der KI-Verordnung und sämtlicher hieraus hervorgehender rechtlicher Pflichten, wie insbesondere die Transparenzpflicht aus Art. 50 KI-VO, gegenüber seinen eigenen Endkunden und Nutzern in eigener Verantwortung.
    • Falls notwendig: Einräumung von erforderlichen Nutzungsrechten an Software Dritter, insbesondere Datenbanken, Server-Betriebssysteme und Anwendungen.
    • Falls notwendig: Erstellung von Backups des IT-Systems und anderen IT-Komponenten.
    • Meldungen von Sach- und Rechtsmängeln sowie von Störungen müssen eine Problembeschreibung (z.B. mit Screenshots, anonymisierten Logfiles) enthalten.
    • Falls notwendig: Mitteilung der bei dem Kunden geltenden Richtlinien zum Fernzugriff auf sein IT-System.
    • Bei sicherheitsrelevanten Updates behalten wir uns vor, unsere Leistungen kurzfristig anzupassen. Daraus resultierende Anpassungen auf seinen IT-Systemen sind von dem Kunden vorzunehmen.
    • Eigenständige und eigenverantwortliche Integration der Software (ggf. nebst Schnittstelle) in das bestehende IT-System des Kunden.
  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei ihm die technischen Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit unserer Software gegeben sind, insbesondere hinsichtlich des Betriebssystems, der Verbindung zum Internet und der (Browser-)Software unter Beachtung der durch uns ggf. jeweils erteilten technischen Vorgaben.
  3. Verzögert sich die Erbringung unserer Leistung aufgrund eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, verschieben sich etwaige Terminvereinbarungen um den entsprechenden Zeitraum. Wir sind also bis zur ordnungsgemäßen Erbringung seiner Mitwirkungspflichten von unserer Leistungspflicht befreit.

§ 9 Allgemeine Haftung

  1. Wir haften, vorbehaltlich gesonderter Regelungen im SaaS-Vertrag oder in diesen AGB, für von uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und die von uns eingeschalteten Subunternehmer verursachten, unmittelbaren Sach- und Vermögensschäden.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den Ersatz mittelbarer Sach- und Vermögensschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, bei einfacher Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt sowie bei unentgeltlicher Nutzung unserer Leistungen ist unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. Beide Parteien sind sich einig, dass der vertragstypische und vorhersehbare Schaden auf das 2-fache der jährlichen Vergütung begrenzt ist.
  3. Wir haften der Höhe nach unbegrenzt bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei einem vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handeln. Gleiches gilt bei der schriftlichen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer von uns zu erbringenden Leistung.
  4. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  5. Der Kunde hat für das Handeln seiner Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und etwaiger anderer Nutzer unserer Leistungen wie für eigenes Handeln einzustehen. Darüber hinaus hat der Kunde uns im Rahmen seiner Verantwortlichkeit im Falle eines zum Schaden führenden Umstandes, den wir nicht zu vertreten haben, auf erstes Anfordern von haftungsrechtlichen Inanspruchnahmen Dritter freizustellen.

§ 9a Gewährleistung für unsere Leistungen

  1. Bei Vorliegen von Sach- und Rechtsmängeln gelten vorbehaltlich der Festlegungen in dieser Ziffer die gesetzlichen Regelungen.
  2. Es gilt § 377 HGB. Sämtliche Mängelansprüche stehen unter der Bedingung seiner unverzüglichen Mängelanzeige gem. § 377 Abs. 1 und Abs. 3 HGB.

Sachmängel

  1. Wir werden die angezeigten Mängel an der Software innerhalb einer angemessenen Frist auf unsere Kosten beheben.
  2. Der Kunde hat uns den zur Mängelbeseitigung erforderlichen Zugriff auf die Software zu ermöglichen.
  3. Im Falle des zweimaligen Fehlschlags der geschuldeten Mängelbeseitigung ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung des SaaS-Vertrages gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB berechtigt.
  4. Bei Miete ist die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Überlassung vorhandene Mängel aus § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.

Rechtsmängel

  1. Unsere Leistungen werden dem Kunden frei von Rechten Dritter verschafft. Der Kunde hat uns unverzüglich in Textform zu informieren, wenn er Kenntnis über Rechte Dritter an unseren Leistungen erlangt.
  2. Auf unser Verlangen hat der Kunde uns die Verteidigung gegen die von Dritten geltend gemachten Ansprüche zu überlassen. Im Gegenzug stellen wir den Kunden von Zahlungs- und Schadensersatzansprüchen wegen der Rechte Dritter frei.
  3. Sind unsere Leistungen tatsächlich mit Rechten Dritter belastet, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, die Rechte Dritter zu beseitigen (z.B. durch Zahlung von Lizenzgebühren), oder unsere Leistungen in der Weise zu verändern, dass Rechte Dritter nicht mehr verletzt werden.

Allgemein

  1. Mängelansprüche entfallen, wenn der Kunde ohne unsere vorherige Zustimmung Änderungen an den Leistungen vorgenommen hat oder wenn die Leistungen von dem Kunden zu einem nicht von diesem SaaS-Vertrag gedeckten Zweck eingesetzt werden und wir für das Auftreten des Mangels nicht verantwortlich sind.
  2. Sämtliche Ansprüche wegen Mängeln verjähren, sofern sie nicht ohnehin schon nach den vorgenannten Regelungen beschränkt oder ausgeschlossen sind, in 12 Monaten.

§ 10 Nutzungsrecht des Kunden

Softwarenutzung & Allgemeines

  1. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer des SaaS-Vertrages befristetes und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung unserer Leistungen.
  2. Die von dem Kunden angelegten Nutzer sind zur Nutzung der Software gleichermaßen berechtigt, sofern diesbezügliche Lizenzen erworben wurden.
  3. Eine selbständige Befugnis zur Unterlizenzierung oder sonstigen Übertragung seiner Nutzungsrechte auf Dritte ist hiermit nicht verbunden.
  4. Zur Ausstellung, öffentlichen Wiedergabe, insbesondere der öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung, Umgestaltung, Übersetzung, Dekompilierung oder sonstigen Umgestaltung der Software ist der Kunde nicht berechtigt. Seine Rechte aus §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG bleiben unberührt.
  5. Wir sind berechtigt, unsere Leistungen samt neuer Releases, sowie sonst im Zusammenhang mit dem SaaS-Vertrag erarbeitetes allgemeines Know-how, Erfahrungswissen, Methoden und Vorgehensweisen anderweitig zu verwenden (Zurverfügungstellung an Dritte, als Open Source Software etc.).
  6. Test- und Demolizenzen sind vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung auf eine Laufzeit von bis zu 30 Tagen beschränkt.
  7. Die Inhalte unserer Leistungen stehen in unserem ausschließlichen Eigentum bzw. in unserer ausschließlichen Rechteinhaberschaft. Alle Inhalte sind durch nationales und internationales Recht, insbesondere Urheberrecht, geschützt. Die unerlaubte Verbreitung, Vervielfältigung, Verwertung oder anderweitige Verletzung unserer gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte werden zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt.

Unsere Rechte an den Kunden-Inhalten

Kunden und Nutzer sind im Rahmen des Hochladens, Verbreitens und Verarbeitens von Dokumenten, Bildern oder sonstigen Inhalten (nachfolgend auch „Kunden Inhalte") im Zusammenhang mit unseren Leistungen selbstständig dafür verantwortlich, dass hierbei keine Rechte Dritter verletzt werden. Kunden übertragen uns die Nutzungsrechte an den Kunden Inhalten, die wir zur Erbringung unserer Leistungen benötigen. Kunden räumen uns, sofern für die Erbringung unserer Leistungen erforderlich, an ihren Kunden Inhalten ein einfaches, räumlich und zeitlich unbegrenztes und für alle Nutzungsarten uneingeschränkt geltendes Nutzungsrecht für die Erbringung unserer Leistungen ein. Dieses Nutzungsrecht endet, sobald der Kunde die Inhalte löscht oder der SaaS-Vertrag beendet wird, es sei denn, eine weitere Speicherung ist gesetzlich verpflichtend, zulässig oder erforderlich.

§ 11 Datenschutz

  1. Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Bereitstellung unserer Software. Alle Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertrages durch uns finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
  2. Erlangt der Kunde unter dem Vertrag die Möglichkeit, Kenntnis von personenbezogenen Daten von uns oder Dritten zu nehmen, sichert er zu, dass er diese Daten nur auf berechtigte Art und Weise sowie zu einem vertragskonformen Zweck und unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen verarbeitet.

§ 11a Geheimhaltung

  1. Im Rahmen der Zusammenarbeit erlangen beide Parteien Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei oder Dritten. Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die den Personen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, weder allgemein bekannt noch ohne weiteres zugänglich ist, daher von wirtschaftlichem Wert ist und die somit Gegenstand von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen ist (vgl. § 2 GeschGehG).
  2. Ein Geschäftsgeheimnis ist weiterhin eine Information, die als Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet ist, die durch gewerbliche Schutzrechte oder das Urheberrecht geschützt ist, die unter das Bankgeheimnis oder den Datenschutz fällt und bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Kein Geschäftsgeheimnis sind Informationen:
    1. die der jeweils anderen Partei vor der Offenlegung bekannt sind,
    2. die nach der Offenlegung der Öffentlichkeit ohne Mitwirkung der empfangenden Partei bekannt geworden sind,
    3. die die empfangende Partei durch einen berechtigten Dritten erfahren hat,
    4. die die empfangende Partei selbst entwickelt hat,
    5. die gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen,
    6. soweit der empfangenden Partei die Nutzung oder Weitergabe der vertraulichen Informationen auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund des Auftrags gestattet ist.
  3. Die empfangende Partei sowie alle, die bestimmungsgemäß mit Geschäftsgeheimnissen in Kontakt kommen, sind verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und nur zu nutzen oder Dritten und Beschäftigten offenzulegen, wenn dies im Zusammenhang mit dem Geschäftszweck erforderlich ist.
  4. Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen mit der Maßgabe auferlegen, dass die Geheimhaltungsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht.
  5. Gegenstände sowie Dateien oder sonstige unkörperliche Gegenstände, auf denen sich Geschäftsgeheimnisse befinden, sind auf Verlangen der offenlegenden Partei bzw. spätestens mit Beendigung der Vertragsbeziehungen unverzüglich zu löschen oder an die offenlegende Partei herauszugeben, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen.

§ 11b Übertragung auf Dritte

  1. Wir sind berechtigt, den SaaS-Vertrag auf einen Rechtsnachfolger oder ein mit uns verbundenes Unternehmen zu übertragen. Hierüber werden wir den Kunden in Textform mindestens zwei Monate vor der geplanten Übertragung informieren.
  2. Eine Übertragung des SaaS-Vertrages auf einen Dritten bedarf seiner vorherigen Zustimmung. Im Falle seines Widerspruchs wird der SaaS-Vertrag unverändert fortgeführt. Der Widerspruch gilt als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des SaaS-Vertrages durch uns.

§ 11c Referenznennung

Beide Parteien sind nach vorheriger Freigabe der jeweils anderen Partei, die mindestens in Textform (E-Mail ausreichend) zu erfolgen hat und jederzeit widerruflich ist, berechtigt, die jeweils andere Partei samt Logo und Kurzbeschreibung der jeweiligen Unternehmung in der Außendarstellung entsprechend zu erwähnen. Hierfür notwendige Informationen, wie z.B. Logo, Beschreibungstexte, Versionsstand, Kontakt- und Supportwege sind vorab bereitzustellen.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Die Abtretung von einzelnen Ansprüchen aus diesem SaaS-Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen Partei in Textform. Die Abtretung von Geldansprüchen ist hiervon ausgenommen.
  2. Auf die gesamte Vertragsbeziehung der Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  3. Gerichtsstand für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden Streitigkeiten, ist das sachlich zuständige Gericht an unserem Sitz.
  4. Die Beachtung des Exportkontrollrechts sowie die Beachtung sämtlicher Ein- und Ausfuhrbestimmungen in Bezug auf unsere Leistungen liegt ausschließlich bei dem Kunden.
  5. Vorbehaltlich gesonderter Regelungen in diesen AGB zur Preisanpassung gilt Folgendes in Bezug auf Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie des gesamten SaaS-Vertrages: Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail ausreichend), sofern nicht die folgenden Erläuterungen besondere Form- oder Prozessvorschriften vorschreiben.
    1. Änderungen und Ergänzungen, die aufgrund geänderter rechtlicher oder technischer Anforderungen an unserer Leistungserbringung von uns vorgenommen werden (müssen) und die keine negativen Auswirkungen auf die dem Kunden zustehenden Leistungen haben, werden wirksam, wenn der Kunde einer Änderung nicht innerhalb eines (1) Monats nach Zugang einer Änderungsmitteilung in Textform widerspricht und wir ihn vorab auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen haben. Widerspricht der Kunde, gilt der SaaS-Vertrag unverändert weiter und wir sind zur außerordentlichen Kündigung mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats berechtigt.
    2. Änderungen und Ergänzungen, die wir aufgrund geänderter Leistungs-, Vergütungs- oder sonstiger kaufmännischer oder operativer Anforderungen vornehmen möchten und welche negative Auswirkungen auf unser Vertragsverhältnis für den Kunden haben, werden nur wirksam, wenn er ihnen ausdrücklich zustimmt. Diese Zustimmung kann über das Klicken eines Einwilligungs-Buttons in der Änderungsmitteilung erteilt werden. Sollte der Kunde nicht zustimmen, gilt der SaaS-Vertrag unverändert weiter und wir sind zur Kündigung im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen berechtigt.
    3. Die Textform gilt auch für eine Änderung dieser Formklausel. Der Vorrang individueller Nebenabreden bleibt unberührt.
    4. Die vorgenannten Fristen gelten nicht und es besteht lediglich ein Informationsrecht über Änderungen des SaaS-Vertrages, sofern die Änderungen zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr notwendig sind, um vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Cybersicherheitsrisiken zu schützen.
  6. Sollte eine der Bestimmungen des SaaS-Vertrages unwirksam sein oder der SaaS-Vertrag eine regelungsbedürftige Lücke enthalten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen oder lückenhaften Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen durch wirtschaftlich den unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen am Nächsten kommende Bestimmungen zu ersetzen bzw. zu vervollständigen.

Stand: Juni 2026
Mit freundlicher Unterstützung vom Startup-Anwalt Nils Bremann

Die vollständigen AGB können Sie als PDF herunterladen.